Veröffentlichung AllMBl. 2018/11 S. 572 vom 16.07.2018

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Az. D1-2237-1-3
Feuerwehr-Aktionswoche 2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern und für Integration
vom 16. Juli 2018, Az. D1-2237-1-3
An
die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverband München
das THW
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 15. bis 23. September 2018 statt.
Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„Begegnen – Bewegen – Bewirken“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2018 auf Folgendes hingewiesen:
1.
Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 14. September 2018 in Bindlach stattfinden.
2.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial auch für die Social-Media-Auftritte herausgeben. Unter der Internetadresse www.ich-will-zur-jugendfeuerwehr.de wird es einen speziellen Auftritt zur gezielten Werbung von Interessierten geben.
3.
Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, Jugendliche zur Mitarbeit und Mitwirkung in der Feuerwehr aufzurufen.
4.
Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2018 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
5.
Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
6.
Die Bayerische Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit den örtlichen Polizeidienststellen in Kontakt treten.
7.
Die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen und das THW werden gebeten, die Darstellung ihres Zusammenwirkens mit der Feuerwehr zu unterstützen.
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor