Veröffentlichung AllMBl. 2018/13 S. 917 vom 21.08.2018

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Az. E7-0203-1/49
7815-L
7815-L
Änderung der Geschäftsordnung für die Ämter
für Ländliche Entwicklung in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 21. August 2018, Az. E7-0203-1/49
1.
Die Geschäftsordnung für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern (ALEGO) vom 27. Januar 2009 (AllMBl S. 76), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. April 2013 (AllMBl. S. 200) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.1 Abs. 3 werden die Wörter „Organisation und die Benutzungsgebühren sowie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer in den Spruchausschüssen der“ gestrichen und die Angabe „LEV“ wird durch die Angabe „ALEV“ ersetzt.
1.2
Der Nr. 3.3.3 wird folgender Buchst. e angefügt:
„e)
Wahrnehmung der Aufgaben der dezentralen Vergabe- und Beschaffungsstelle im Liefer- und Dienstleistungsbereich“.
1.3
Der Nr. 3.3.5 wird folgender Buchst. g angefügt:
„g)
Wahrnehmung der Aufgaben des Verantwortlichen für den Datenschutz“.
1.4
In Nr. 3.3.6 Buchst. e werden die Wörter „der Intranet- und Internetpräsentation des Amtes“ durch die Wörter „des Intranets (Mitarbeiterportal) des Amtes, Erstellung von Beiträgen für die Internetpräsentation, Zusammenarbeit mit dem BZA“ ersetzt.
1.5
In Nr. 4.1 Abs. 3 Satz 3 werden nach dem Wort „Amtes“ die Wörter „für Ländliche Entwicklung“ eingefügt.
1.6
Der Nr. 4.2.3 wird folgender Buchst. f angefügt:
„f)
Analyse und Definition der Anforderungen und Prozesse der IT-Fachanwendungen und des Qualitätsmanagements“.
1.7
In Nr. 4.3.1 Satz 3 wird die Angabe „und I 3“ durch die Angabe „, I 3 und I 4“ ersetzt.
1.8
In Nr. 4.3.3 Buchst. h wird die Angabe „RZ Süd“ durch die Wörter „dem IT-Dienstleistungszentrum“ ersetzt.
1.9
Nr. 4.3.4 wird wie folgt geändert:
1.9.1
In Buchst. g wird die Angabe „RZ Süd“ durch das Wort „IT-Dienstleistungszentrum“ ersetzt.
1.9.2
Buchst. h wird aufgehoben.
1.10
Nach Nr. 4.3.5 wird folgende Nr. 4.3.6 eingefügt:
„4.3.6
Sachgebiet Digitalisierung, E-Government (I 4)
Zum Aufgabengebiet des Sachgebiets I 4 gehören insbesondere:
a)
Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten, Entwicklung, Wartung und Weiterentwicklung von Software) zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
b)
Aufbau von Online-Diensten, Integration in Verwaltungsportale
c)
Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu Systemen anderer Organisationen
d)
Weiterentwicklung und zentrale technische Betreuung des Qualitätsmanagements
e)
Technische Betreuung des Intranets (Mitarbeiterportal) der Verwaltung
f)
Zentralredaktion der Internetauftritte der Ämter
g)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer an den Ämtern“.
1.11
Anlage 2 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
2.
Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 3. September 2018 in Kraft.
 
Maximilian Geierhos
Ministerialdirigent
 

Anlage