Veröffentlichung AllMBl. 2018/15 S. 964 vom 10.10.2018

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): bf4fa0b34d3e2090d21cb64c69fa5ef67f9ad5815181eb393ca63c33b61baaf5

 

Az. 31-4764-1-
2330-B
2330-B
Änderung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms
zur Förderung von Eigenwohnraum
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 10. Oktober 2018, Az. 31-4764-1-1
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum vom 3. Januar 2005 (AllMBl. S. 9), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. Dezember 2015 (AllMBl. S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2 wird nach der Angabe „Art. 11“ die Angabe „Abs. 1“ eingefügt.
1.2
Nr. 6.5 wird wie folgt gefasst:
„Die Nrn. 33.1 bis 33.8 WFB 2012 sind entsprechend anzuwenden. Wird ergänzend ein Darlehen nach dem Dritten Teil der WFB 2012 für dasselbe Objekt bewilligt (Kombiförderung), ist hinsichtlich dieses Darlehens Nr. 33.9 WFB 2012 zu beachten.“
1.3
Nr. 12 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Ausnahmen von diesen Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2018 in Kraft.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor