Veröffentlichung AllMBl. 2018/17 S. 1116 vom 05.11.2018

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2018
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 5. November 2018
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2018 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.315.120 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit

122.850 €
ab.
 
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.253.820 € festgesetzt.
(2)
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind
626.910,00 €
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
 
 
Bezirk Niederbayern
250.764,00 €
Bezirk Oberpfalz
250.764,00 €
Landkreis Regensburg
75.229,20 €
Stadt Regensburg
25.076,40 €
Gemeinde Alteglofsheim
25.076,40 €
626.910,00 €
 
1.253.820,00 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
 
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende