Veröffentlichung AllMBl. 2018/18 S. 1355 vom 28.11.2018

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 6984e4ea1b0aae1ce727c7d132d589c4df3b7cd69a8318caa1f0442c39640fb4

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
zum Mobilfunk-Förderprogramm gemäß der Entscheidung
der EU-Kommission vom 16. November 2018, SA.48324
vom 28. November 2018
Die Mobilfunkrichtlinie vom 28. November 2018 (AllMBl. S. 1250) ist mit Wirkung vom 1. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Gemäß der Genehmigungsentscheidung der EU-Kommission vom 16. November 2018 zum bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm wird bekannt gegeben:
Alle Anbieter von Lösungen, die in der Lage sind und Interesse haben, ein Mobilfunknetz in einer der auf der im Internet unter www.mobilfunk.bayern abrufbaren Karte der Sprachmobilfunkversorgung verzeichneten Gemeinden, in denen sich unversorgte Gebiete befinden, aufzubauen, werden hiermit gebeten, sich bis zum Ablauf des 21. März 2019 beim Bayerischen Mobilfunkzentrum zu melden.
Bayerisches Mobilfunkzentrum
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon 0941 5680-1575
mobilfunk@reg-opf.bayern.de
Eine Beteiligung setzt die Erfüllung folgender Voraussetzungen laut der von der EU-Kommission genehmigten Förderrichtlinie voraus:
Es wird mobiles Breitband nach dem gebräuchlichen LTE- oder künftig 5G-Standard auf Basis der erforderlichen Frequenznutzungsrechte bereitgestellt.
Die eingesetzte Technik muss sich zur mobilen Nutzung verbreiteter mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets eignen.
Die Versorgung im Zielgebiet muss Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen.
Technische Funklösungen müssen eine Mobilität der Nutzer erlauben. Daher ist WLAN ausgeschlossen.
Eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden muss gewährleistet sein.
 
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor