Veröffentlichung AllMBl. 2018/18 S. 1357 vom 21.12.2018

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Stellenausschreibungen
Die Stelle der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Nürnberg (BesGr R 2 + AZ) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 10. Januar 2019 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes werden eine ausgeprägte Führungs- und Verwaltungserfahrung, mindestens zwei Jahre arbeitsrichterliche Tätigkeit und Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung vorausgesetzt.
Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung in leitender Funktion, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesarbeitsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer oder internationaler Ebene verfügen.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Nürnberg (BesGr R 2 + AZ) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 10. Januar 2019 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes werden eine ausgeprägte Führungs- und Verwaltungserfahrung, mindestens zwei Jahre sozialrichterliche Tätigkeit und Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung vorausgesetzt.
Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung in leitender Funktion, am Bundesverfassungsgericht, am Bundessozialgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer oder internationaler Ebene verfügen.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit der Gewährung von Teilzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiStAG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Beim Sozialgericht München ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Sozialgericht – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 10. Januar 2019 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz werden Bewerberinnen/Bewerber mit diesbezüglicher Vorerfahrung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit der Gewährung von Teilzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiStAG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.