Veröffentlichung AllMBl. 2018/09 S. 455 vom 02.07.2018

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 97a40bd37f88385797bb5cc2106bbab7c18f41239adbe62435658ff3ae8d2051

 

Az. 48-4342.22-2-1
913-B
913-B
Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften
für Ingenieurbauten, TL/TP-ING, Fortschreibung Oktober 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 2. Juli 2018,  Az. 48-4342.22-2-1
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
1Die Technischen Lieferbedingungen (TL) und Technischen Prüfvorschriften (TP) für Ingenieurbauten wurden ab 2003 in einem Ordner als „Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING)“ zusammengefasst und im Rahmen der sukzessiv stattfindenden Überarbeitung als Loseblattsammlung fortgeschrieben. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2007 vom 5. Dezember 2007 wurden anhand der „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING“ sowohl Einordnungshinweise für die bestehenden TL und TP mit dem jeweiligen Ausgabejahr als auch neu erarbeitete TL und TP bekannt gegeben und entsprechend der Struktur der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ dem Ordner TL/TP-ING zugeordnet. 3Die TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2017, ersetzen die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 24. August 2017 (AllMBl. S. 397) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2017.
2.
Änderungen
1Die Aktualisierung der TL/TP-ING betrifft die folgenden Abschnitte:
3-2
Massivbau – Bauausführung
5-3
Tunnelbau – Maschinelle Schildvortriebsverfahren
5-5
Tunnelbau – Abdichtung.
2Die wesentlichen Änderungen in den TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2017, sind in Anlage 2 zum ARS Nr. 19/2017 dargestellt.
3.
Ergänzende Festlegungen
1Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der TL/TP-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 2Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
4.
Anwendung
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2017, wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit ARS Nr. 19/2017 vom 9. November 2017 (Az. StB 17/7192.70/32-2903590) bekannt gegeben. 2Die TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2017, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 3Die Festlegungen im ARS Nr. 19/2017 sind zu beachten.
5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2018 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 24. August 2017 (AllMBl. S. 397) außer Kraft.
6.
Bezugsmöglichkeiten
1Das ARS Nr. 19/2017 ist im Verkehrsblatt, Heft 22/2017, vom 30. November 2017 veröffentlicht. 2Das ARS Nr. 19/2017 und die TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2017, werden im Internet auf der Homepage der BASt bereitgestellt. 3Auf eine Bereitstellung in Papierform wird verzichtet. 4Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV-ING erfolgt auch ausschließlich digital über das Internet. 5Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de (unter Brücken- und Ingenieurbau / Publikationen / Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau). 6Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und die zugehörigen TL und TP ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. 7Dies betrifft die TL und TP, die den folgenden Abschnitten der ZTV-ING zugeordnet sind:
ZTV-ING 5-4
Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
ZTV-ING 7-1 bis 7-5
Brückenbeläge auf Beton und Stahl
ZTV-ING 8-2
Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt.
8Diese können über die Homepage des FGSV-Verlags kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor