Veröffentlichung FMBl. 2009/14 S. 430 vom 16.11.2009

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): ae912025d523d7e4ee9464b44faacc7e4c94c511854b4adb986f9d046eb0bad9

 

PE - P 3532 - 002 - 45 912/09
 
Durchführung der Zwischenprüfung 2010
für den gehobenen nichttechnischen
Steuerverwaltungsdienst
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 16. November 2009 Az.: PE - P 3532 - 002 - 45 912/09
 
 
In der Zeit vom 13. bis 20. April 2010 findet die Zwischenprüfung für die Finanzanwärter 2009 und für die Aufstiegsbewerber des mittleren Dienstes statt, die im Oktober 2009 die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Steuerverwaltung begonnen haben.
 
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 8. bis 15. Juli 2010 abgehalten.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2002 (BGBl I S. 2917 ff.).
 
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2010 Folgendes bestimmt:
 
 
Zu § 35
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 12. Januar 2010 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
 
Zu § 38
Als fünftes Prüfungsgebiet ist eine Aufgabe aus dem Gebiet „Öffentliches Recht“ zu bearbeiten.
 
 
Zu § 47 Abs. 1
Finanzanwärter, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus. Aufstiegsbewerber treten mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in den mittleren Dienst zurück.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor