Veröffentlichung FMBl. 2009/14 S. 431 vom 16.11.2009

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PE - P 3533 - 002 - 45 914/09
 
Durchführung
der Steuersekretärprüfung 2010
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 16. November 2009 Az.: PE - P 3533 - 002 - 45 914/09
 
 
In der Zeit vom 20. bis 29. April 2010 findet der schriftliche Teil der Steuersekretärprüfung 2010 für die Steueranwärter 2008 und für die Aufstiegsbewerber des einfachen Dienstes statt, die im Herbst 2008 die Ausbildung für den mittleren Dienst der Steuerverwaltung begonnen haben.
 
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 12. bis 21. Oktober 2010 abgehalten.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2002 (BGBl I S. 2917 ff.)
 
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Steuersekretärprüfung 2010 Folgendes bestimmt:
 
Als fünftes Prüfungsgebiet (§ 38 Abs. 1 Nr. 1e StBAPO) ist eine Aufgabe aus dem Bereich Staats- und Verwaltungskunde in Verbindung mit Fragen der Datenverarbeitung zu bearbeiten.
 
Das Fach Körperschaftsteuer wird im Rahmen der Aufgabe „Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage“ gem. § 38 Abs. 1 Nr. 1b StBAPO mitgeprüft.
 
Anträge auf Nachteilsausgleich gem. § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 25. Januar 2010 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor