Veröffentlichung FMBl. 2009/14 S. 431 vom 16.11.2009

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PE - P 3534 - 002 - 45 913/09
 
Durchführung
der Steuerinspektorprüfung 2010
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 16. November 2009 Az.: PE - P 3534 - 002 - 45 913/09
 
 
In der Zeit vom 25. Juni bis 2. Juli 2010 findet der schriftliche Teil der Steuerinspektorprüfung 2010 für die Finanzanwärter 2007 und für die Aufstiegsbewerber des mittleren Dienstes statt, die im Herbst 2007 die Ausbildung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst begonnen haben.
 
Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer, die die Steuerinspektorprüfung 2010 erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 22. bis 29. Oktober 2010 statt.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2002 (BGBl I S. 2917 ff.).
 
Anträge auf Nachteilsausgleich gem. § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum
5. März 2010 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor