Veröffentlichung FMBl. 2011/01 S. 105 vom 14.01.2011

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 74a4d0d35ec15a6db0e272717e9dea8c960332a8c0c5b1d10167602a1c07d234

 

Az.: PE - P 3510 - 001 - 47 993/10
2038.3-F
2038.3-F
Änderung
der Bekanntmachung zum Verzeichnis
der Hilfsmittel für die Anstellungsprüfungen
in den Laufbahnen des mittleren nichttechnischen
Dienstes der Bayerischen Finanzverwaltung
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 14. Januar 2011  Az.: PE - P 3510 - 001 - 47 993/10
 
 
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Verzeichnis der Hilfsmittel für die Anstellungsprüfungen in den Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes der Bayerischen Finanzverwaltung vom 4. Dezember 2006 (FMBl S. 226), geändert durch Bekanntmachung vom 28. November 2008 (FMBl S. 246), wird wie folgt geändert:
 
1.
Die Überschrift der Bekanntmachung erhält folgende Fassung:
„Verzeichnis der Hilfsmittel für die Qualifikationsprüfungen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachliche Schwerpunkte Steuer bzw. Staatsfinanz“.
 
2.
Der einleitende Absatz erhält folgende Fassung:
„Zur Durchführung der Qualifikationsprüfungen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachliche Schwerpunkte Steuer bzw. Staatsfinanz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen wird Folgendes bestimmt:“
 
3.
Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1 Als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Qualifikationsprüfung werden zugelassen“.
 
4.
Nr. 1.1 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.1
für den fachlichen Schwerpunkt Steuer:“.
 
5.
Nr. 1.2 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2 für den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz:“.
 
6.
Nr. 1.2.2 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.2 Vorschriftensammlung ‘BayBG’,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
7.
Nr. 1.2.3 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.3
Vorschriftensammlung ‘Besoldung’,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
8.
Nr. 1.2.4 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.4
Vorschriftensammlung ‘BayBeamtVG’,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
9.
Nr. 1.2.5 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.5
Vorschriftensammlung ‘Familienleistungsausgleich’,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
10.
Nr. 1.2.6 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.6
Vorschriftensammlung ‘HKR’,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
11.
Nr. 1.2.7 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.7
BGB/ZPO,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
12.
Nr. 1.2.10 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.10
Vorschriftensammlung ‘Ausbildung’ für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
13.
Nr. 1.2.11 erhält folgende Fassung:
„Nr. 1.2.11
Vorschriftensammlung ‘Arbeitnehmer’,
Eigendruck des Landesamtes für Finanzen“.
 
 
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor