Veröffentlichung FMBl. 2011/11 S. 355 vom 11.11.2011

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Az.: PE - P 3532 - 002 - 40 370/11
Durchführung der Zwischenprüfung 2012
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 11. November 2011  Az.: PE - P 3532 - 002 - 40 370/11
 
In der Zeit vom 19. bis 26. April 2012 findet die Zwischenprüfung für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2011 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2011 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 16. bis 23. Juli 2012 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 29. Juli 2002 (BGBl I S. 2917).
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2012 Folgendes bestimmt:
Zu § 35
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 10. Januar 2012 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Zu § 38
Als fünftes Prüfungsgebiet ist eine Aufgabe aus dem Gebiet „Öffentliches Recht“ zu bearbeiten.
Zu § 47 Abs. 1
Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus, für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
 
Weigert
Ministerialdirektor