Veröffentlichung FMBl. 2011/11 S. 357 vom 11.11.2011

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Az.: PE - P 3533 - 001 - 40 461/11
Durchführung der Qualifikationsprüfung
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz 2012
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 11. November 2011    Az.: PE - P 3533 - 001 - 40 461/11
 
In der Zeit vom 16. bis 23. April 2012 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungssekretäranwärter und Regierungssekretäranwärterinnen 2010 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die zweite Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2010 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts (§§ 25 bis 44) der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Staatsfinanzdienst (ZAPO/StF) vom 9. April 2006 (GVBl S. 209, BayRS 2038-3-5-6-F), geändert durch § 2 der Verordnung vom 15. Mai 2008 (GVBl S. 302).
Zur Durchführung der §§ 25 ff. ZAPO/StF wird Folgendes bestimmt:
Schriftliche Prüfungen sind in den Fächern
Besoldungsrecht und Kindergeldrecht,
Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
Versorgungsrecht und Beamtenrecht,
Staatskunde, Politische Bildung und Verwaltungskunde und
Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen
abzulegen (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 ZAPO/StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 10. Februar 2012 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
Weigert
Ministerialdirektor