Durchführung der Zwischenprüfung 2012
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 11. November 2011 Az.: PE - P 3532 - 001 - 40 397/11
In der Zeit vom 19. bis 26. April 2012 findet die Zwischenprüfung für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2011 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2011 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Staatsfinanzdienst (ZAPO/StF) vom 9. April 2006 (GVBI S. 209, BayRS 2038-3-5-6-F), geändert durch § 2 der Verordnung vom 15. Mai 2008 (GVBl S. 302), sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBI S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBI S. 12).
Zur Durchführung der §§ 25 ff. ZAPO/StF wird für die Zwischenprüfung 2012 Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
- –
- Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
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- Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
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- Privatrecht,
- –
- Arbeitsrecht und
- –
- Wirtschaftswissenschaften
zu fertigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 ZAPO/StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 15. Februar 2012 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Weigert
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor