Veröffentlichung FMBl. 2012/13 S. 564 vom 11.10.2012

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Az.: 25 - P 2600 - 008 - 35 909/12
2034.1.1-F
2034.1.1-F
Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 11. Oktober 2012  Az.: 25 - P 2600 - 008 - 35 909/12
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl S. 194, StAnz Nr. 44), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. Februar 2012 (FMBl S. 181, StAnz Nr. 7), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 5.2 wird aufgehoben.
b)
Die bisherige Nr. 5.3 wird Nr. 5.2.
2.
Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die Anlagen 1 bis 3 zu dieser Bekanntmachung ersetzt. Es wird gebeten, künftig diese Vertragsmuster zu verwenden. Sie sind auch im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de/Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Arbeitsvertragsmuster) bzw. stehen im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung. Die laut Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen vom 26. September 2012 (Gz.: 25 - P 2600 - 008 - 35 342/12) erforderliche Ergänzung von Arbeitsverträgen, die ab 1. Januar 2013 wirksam werden (= Beginn des Arbeitsverhältnisses), hinsichtlich der gekündigten Vorschrift des § 26 TV-L, bleibt hiervon unberührt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor

Anlagen