Veröffentlichung FMBl. 2012/14 S. 580 vom 22.10.2012

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Az.: PE - P 3532 - 002 - 38 124/12
Durchführung der Zwischenprüfung 2013
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 22. Oktober 2012  Az.: PE - P 3532 - 002 - 38 124/12
In der Zeit vom 19. bis 26. April 2013 findet die Zwischenprüfung für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2012 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2012 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 15. bis 22. Juli 2013 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16. Mai 2012 (BGBl I S. 1126).
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2013 Folgendes bestimmt:
Zu § 35
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 10. Januar 2013 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Zu § 47 Abs. 1
Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Lazik
Ministerialdirektor