Veröffentlichung FMBl. 2012/06 S. 312 vom 30.04.2012

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 9769dafa98a2fabfbdaecfc076f930d47dbb7eaec6152b89453357948f1059fb

 

Druckfehlerberichtigung
 
§ 3 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die staatliche Parkanlage Hofgarten Bayreuth vom 26. März 2012 (FMBl S. 210) wird wie folgt berichtigt:

Statt „1Es ist verboten, die Parkanlage durch ein von ihm mitgeführtes Tier verunreinigen zu lassen.“ muss es richtig heißen „1Es ist verboten, die Parkanlage durch ein mitgeführtes Tier verunreinigen zu lassen.“