Veröffentlichung FMBl. 2013/14 S. 314 vom 16.10.2013

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Az.: 17 - H 2202 - 001 - 36 185/13
633-F
633-F
Jahresabschluss
über Bundeseinnahmen und -ausgaben
für das Haushaltsjahr 2013
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 16. Oktober 2013  Az.: 17 - H 2202 - 001 - 36 185/13
 
I.
Diese Bekanntmachung richtet sich an alle Behörden des Freistaates Bayern, die mit Haushaltseinnahmen und -ausgaben des Bundes befasst sind.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 24. September 2013 (Gz.: II A 6 - H 2202/12/10003) Folgendes bestimmt:
Letzter Zahlungstag für Einnahmen und Ausgaben zu Lasten des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2013 ist der
30. Dezember 2013.
Nach dem 30. Dezember 2013 dürfen für das Haushaltsjahr 2013 nur noch Zahlungen geleistet werden, die im Haushaltsjahr 2013 fällig waren (§ 72 Abs. 3 BHO). Kassenanordnungen, die nach dem 30. Dezember 2013 bei den Bundeskassen Halle/Saale bzw. Trier und den dazugehörigen Dienstsitzen Kiel und Weiden/Oberpfalz (im Folgenden: Bundeskassen) eingehen, werden unabhängig von der Angabe des Haushaltsjahres grundsätzlich im Haushaltsjahr 2014 ausgeführt.
Zahlungen für das Haushaltsjahr 2014 dürfen nur in den Fällen des § 72 Abs. 4 BHO im Haushaltsjahr 2013 geleistet werden.
Bundessteuern und andere Einnahmen (§ 72 Abs. 5 BHO), die bis zum 30. Dezember 2013 bei den Bundeskassen eingehen, werden noch in den Büchern für das Haushaltsjahr 2013 nachgewiesen (§ 72 Abs. 2 BHO).
Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2013 sind den Bundeskassen so früh wie möglich, spätestens bis zum 13. Dezember 2013 (Eingang bei der Bundeskasse), zuzuleiten. Dieser Termin garantiert die rechtzeitige Verarbeitung der Anordnungen für das Haushaltsjahr 2013 bei den Bundeskassen. Durch die Angabe eines Fälligkeitsdatums in den Auszahlungsanordnungen haben die Bewirtschafter die Möglichkeit, Zahlungen entsprechend der Fälligkeit auch nach dem 13. Dezember 2013 ausführen zu lassen.
Sollen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 über die Schnittstellen F13 und F15 angeordnet werden, sind die Sammelanordnungen und die Datenträger den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 18. Dezember 2013, zuzuleiten.
Kassenanordnungen, Zahlungs- und Buchungsdatenträger sowie Anordnungsdatenträger, welche die Bewirtschafter erst nach den oben genannten Terminen fertigen können, weil Zahlungsverpflichtungen erst nach diesem Datum entstehen, können bei den Bundeskassen nur nach vorheriger Abstimmung mit deren Leiterinnen und Leitern abgegeben werden.
Die anordnenden Dienststellen sind für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Erfassungsdaten in den Kassenanordnungen und das Vorhandensein verfügbarer Mittel verantwortlich. Dazu ist die rechtzeitige Prüfung der noch verfügbaren Haushaltsmittel mit Hilfe der Dialogsysteme (HKR@WEB, HICO) oder anhand der Kontoauszüge erforderlich.
Von den anordnenden Dienststellen ist sicherzustellen, dass die Kassenpost während der Jahresabschlussarbeiten mit eigenem Brief oder Paket an die Bundeskassen gesandt wird. Bei Zuleitung durch Sammelpost können Belege verspätet bei den Bundeskassen eingehen.
Für Teilnehmer an der F05-Dialogerfassung ist abweichend von den oben genannten Terminen der 30. Dezember 2013 der letzte Erfassungs- und Anordnungstag (HKR-Buchungstag 2. Januar 2014). Alle Belege in der F05-Dialogerfassung, die bis zum Ende des Tages nicht den Status „T“ (= Sammelanordnung wurde bestätigt. Buchung erfolgt in nächsten HKR-Lauf) haben, werden nicht mehr verarbeitet.
Letzter Erfassungs- und Anordnungstag im ZÜV-Dialog ist der 30. Dezember 2013 (ZÜV-Buchungstag 31. Dezember 2013). Bei beleghaften Anordnungen sind die oben genannten Regelungen zu beachten.
Für sonstige Buchungen in den HKR-Dialogsystemen (HKR@WEB, HICO) ist der 9. Januar 2014 der letzte Erfassungstag (HKR-Buchungstag 10. Januar 2014).
Für Zwecke der Rechnungslegung im Bereich Haushalt wird die Belegerfassung von Dispositionsbelegen (Zuweisungen, Rückrufe und Solländerungen) in den beiden Dialogverfahren über diesen Termin hinaus zugelassen. Der letzte Erfassungstag wird rechtzeitig im HKR@WEB und HICO bekannt gegeben.
Letzter Tag für die Nutzung der Schnittstellen F13z und F15z ist:
für Annahme- und Auszahlungsanordnungen, deren Aufhebungen, sowie für alle Geschäftsvorfälle des Zahlungsüberwachungsverfahrens der 27. Dezember 2013; letztes Ausführungsdatum der Schnittstelle F13z ist der 30. Dezember 2013. In begründeten Ausnahmefällen können Einzahlungen und Auszahlungen nach Rücksprache mit der zuständigen Bundeskasse und dem Bundesministerium der Finanzen, Referat II A 6, bis zum 7. Januar 2014 angeordnet werden.
für alle anderen Buchungen (hauptsächlich Buchung von Festlegungen und Verpflichtungen; nicht von Dispositionsbelegen, siehe hierzu nächsten Aufzählungsstrich) der 9. Januar 2014.
für Zwecke der Rechnungslegung im Bereich Haushalt (Dispositionsbelege: Zuweisungen, Rückrufe, Solländerungen) bis zu dem in den Dialogsystemen HKR@WEB und HICO bekannt gegebenen Datum.
Die Bundeskassen überwachen die Einhaltung der Termine und weisen verspätet eingehende Dateien bzw. Anordnungen zurück.
Für Behörden und Einrichtungen, deren Bezügezahlungen durch das Bezügezahlungsverfahren KIDICAP beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen  Kompetenzzentrum  (BADV) erfolgen, gilt für Anordnungen zur Zahlung von Bezügen (Bezügeanordnungen), die zu Lasten des Haushaltsjahres 2013 gebucht werden sollen, Folgendes:
Elektronische Bezügeanordnungen sind bis zu den in den statusgruppenspezifischen BADV-Terminplänen genannten Zeitpunkten zu erteilen.
Formulargebundene Bezügeanordnungen sind der verarbeitenden Stelle bis zu den folgenden Zeitpunkten zuzuleiten:
bei Amts-, Besoldungs- und Versorgungsbezügen: bis zum 12. November 2013,
bei Tarifbezügen: bis zum 29. November 2013.
Zahlungen mit Fälligkeit am 31. Dezember 2013 werden bereits am 30. Dezember 2013 ausgeführt, wenn sie telegrafisch angeordnet werden. Auf anderem Wege angeordnete Zahlungen werden am 2. Januar 2014 ausgeführt.
Terminierte Zahlungen für das Haushaltsjahr 2014 können systembedingt erst ab dem 23. Dezember 2013 ausgeführt werden.
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 im Rahmen des Abrufverfahrens sind nach der geltenden Fassung der Abrufrichtlinie und der Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen bis zum 30. Dezember 2013 möglich. Die dazu erforderlichen Auszahlungsbelege müssen den zuständigen Bundeskassen spätestens am 27. Dezember 2013 um 15:00 Uhr vorliegen.
Letzter Buchungstag für die im IT-Verfahren Darlehen geführten Personen- und Vermögenskonten ist der 8. Januar 2014.
Für Zahlungen im Rahmen der Sondervermögen „Aufbauhilfefonds“ und „Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)“ sowie des „Energie- und Klimafonds (EKF)“ gelten die genannten Fristen.
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2013 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht sowie in den HKR-Dialogsystemen (HKR@WEB, HICO) und im Internet unter http://kkr.bund.de in elektronischer Form bereitgestellt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
 
Lazik
Ministerialdirektor