Veröffentlichung FMBl. 2013/16 S. 337 vom 25.11.2013

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Az.: PE - P 3532 - 001 - 40 684/13
Durchführung der Zwischenprüfung 2014
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 25. November 2013  Az.: PE - P 3532 - 001 - 40 684/13
In der Zeit vom 16. bis 25. April 2014 findet die Zwischenprüfung für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2013 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2013 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 11. bis 18. Juli 2014 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl S. 222).
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2014 Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
Privatrecht,
Arbeitsrecht,
Haushaltsrecht und Rechnungswesen
zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 10. Februar 2014 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor