Veröffentlichung FMBl. 2014/11 S. 157 vom 22.08.2014

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Az.: 42 - VV 9245 - 3 - 28 844/14
Zweite Änderung
der Satzung der GKL
Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 22. August 2014  Az.: 42 − VV 9245 − 3 − 28 844/14
Nachstehend wird gem. § 11 Abs. 2 des Staatsvertrages über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GVBl 2012 S. 276, BayRS 2187-6-F) die Änderung der Satzung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder vom 24. Juni 2014 veröffentlicht.
Lazik
Ministerialdirektor
Zweite Änderung
der Satzung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Die Gewährträgerversammlung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder hat am 24. Juni 2014 folgende Änderungen der Satzung vom 1. Juli 2012 (FMBl S. 375), geändert durch Satzung vom 2. Juli 2012 (FMBl S. 378), beschlossen:
1.
In der Präambel werden das Datum „2. Juli 2012“ durch das Datum „24. Juni 2014“ und das Wort „Gründungssatzung“ durch die Worte „Satzung vom 2. Juli 2012“ ersetzt.
2.
In § 5 Abs. 3 Ziffer 2 und § 6 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 werden die Worte „Geschäftsanweisungen, Betriebsvorschriften und Vertragsmuster“ durch die Worte „Muster der Vertriebsvereinbarungen sowie entsprechende Regelungen“ ersetzt.
3.
In § 6 Abs. 5 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Scheidet ein Ausschussmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus der Gewährträgerversammlung aus, so wird dessen Nachfolger aus dem entsendenden Land in der Gewährträgerversammlung bis zu einer Nach- oder Neuwahl Mitglied des betreffenden Ausschusses.“
4.
In § 9 Abs. 2 werden die Worte „Geschäftsaufträgen, Geschäftsanweisungen, Vertriebsverträgen und Betriebsvorschriften“ durch die Worte „Vertriebsvereinbarungen und entsprechende Regelungen“ ersetzt.
5.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„§ 58 sowie §§ 81 bis 100 und § 104 der Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Dezember 1971, zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl vom 24. Dezember 2013, S. 503), finden Anwendung.“
6.
In § 16 wird das Datum „2. Juli 2012“ durch das Datum „24. Juni 2014“ ersetzt.