Veröffentlichung FMBl. 2014/12 S. 166 vom 28.10.2014

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Az.: 26 - P 3532 - 3/2
Durchführung der Zwischenprüfung 2015
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 28. Oktober 2014  Az.: 26 - P 3532 - 3/2
In der Zeit vom 17. bis 24. April 2015 findet die Zwischenprüfung für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2014 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2014 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 14. bis 21. Juli 2015 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16. Mai 2012 (BGBl I S. 1126).
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2015 Folgendes bestimmt:
Zu § 35
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 5. Januar 2015 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Zu § 47 Abs. 1
Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Lazik
Ministerialdirektor