Veröffentlichung FMBl. 2014/14 S. 182 vom 24.11.2014

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Az.: 26 - P 3532 - 2/2
Durchführung der Zwischenprüfung 2015
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 24. November 2014  Az.: 26 - P 3532 - 2/2
In der Zeit vom 17. bis 24. April 2015 findet die Zwischenprüfung für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2014 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2014 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 17. Juli 2015 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), geändert durch § 1 Nr. 134 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl S. 222).
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2015 Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
Privatrecht,
Arbeitsrecht,
Wirtschaftswissenschaften
zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 12. Februar 2015 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Lazik
Ministerialdirektor