Veröffentlichung FMBl. 2014/06 S. 87 vom 20.05.2014

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Az.: 25 - P 1400 FV - 011 - 9 008/14
2034.6-F
2034.6-F
Änderung
der Bekanntmachung über die Ausübung
von Befugnissen in Personalangelegenheiten
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
im Geschäftsbereich des Bayerischen
Staatsministeriums der Finanzen
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 20. Mai 2014  Az.: 25 - P 1400 FV - 011 - 9 008/14
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausübung von Befugnissen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen (AusBeAnVV-FM) vom 22. August 2012 (FMBl S. 386) wird wie folgt geändert:
1.
In der Überschrift der Bekanntmachung werden vor dem Wort „Ausübung“ die Worte „Zuständigkeiten zur“ und nach dem Wort „Finanzen“ ein Komma und die Worte „für Landesentwicklung und Heimat“ eingefügt; der Klammerzusatz „(AusBeAnVV-FM)“ wird durch den Klammerzusatz „(Zuständigkeitsbekanntmachung − ZustBek-StMFLH)“ ersetzt.
2.
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchst. c wird nach dem Wort „Dienstbereichs“ der Punkt durch ein Semikolon ersetzt;
b)
Es wird folgender Buchst. d angefügt:
„d)
den Regierungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe E 15, soweit sie dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat angehören; dabei bedarf die Einstellung der Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.“
3.
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 werden nach den Worten „Staatsministeriums der Finanzen“ ein Komma und die Worte „für Landesentwicklung und Heimat“ eingefügt;
b)
In Buchst. c wird nach dem Wort „Dienstbereichs“ der Punkt durch ein Semikolon ersetzt;
c)
Es wird folgender Buchst. d angefügt:
„d)
den Regierungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe E 15, soweit sie dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat angehören.“
4.
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
a)
Nach dem Wort „Finanzen“ werden ein Komma und die Worte „für Landesentwicklung und Heimat“ eingefügt.
b)
Nach dem zweiten Klammerzusatz werden die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
5.
In Nr. 7 Buchst. b werden nach dem Wort „Finanzen“ ein Komma und die Worte „für Landesentwicklung und Heimat“ eingefügt.
II.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Oktober 2013 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Abschnitt I Nr. 4 am 1.  Juni 2014 in Kraft.
Hübner
Ministerialdirektor