Veröffentlichung FMBl. 2015/08 S. 133 vom 10.06.2015

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Az.: 22-P 1150-9/4
2030.13-F
2030.13-F
Änderung
der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und
die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der
Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 10. Juni 2015  Az.: 22-P 1150-9/4
Abschnitt I
Auf Grund von Art. 54 Abs. 1 Satz 2, Art. 55 Abs. 3, Art. 58 Abs. 6 Sätze 1 und 2, Art. 60 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 4, Art. 62 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, ber. S. 764, BayRS 2030-1-4-F), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 511), und Art. 15 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82), sowie Abschnitt 3 Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zu Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) vom 13. Juli 2009 (FMBl S. 190, StAnz Nr. 35), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 24. April 2014 (FMBl S. 62, StAnz Nr. 19), wird die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Mai 2014 (FMBl S. 91) wie folgt geändert:
1.
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgende neue Nr. 5 eingefügt:
„5. Bewährungsbeurteilung als Sachgebietsleitung“
b)
Die bisherigen Nrn. 5 bis 12 werden Nrn. 6 bis 13.
2.
In Nr. 1.1 werden die Worte „oder den Regierungen“ gestrichen.
3.
Nr. 2.1.2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 2.1.2.1 Satz 1 werden im Klammerzusatz die Worte „und 2.1.2.3“ durch die Worte „bis 2.1.2.4“ ersetzt.
b)
Es wird folgende Nr. 2.1.2.4 angefügt:
„2.1.2.4 Bereich des Landesamts für Finanzen
1Für den Bereich des Landesamts für Finanzen werden folgende Beurteilungsgruppen gebildet:
1.
Besoldungsgruppe A 3 bis A 7 (Beurteilungsgruppe A)
2.
Besoldungsgruppe A 8 bis A 9 mit Amtszulage (Beurteilungsgruppe B)
3.
Besoldungsgruppe A 10 bis A 16 (Beurteilungsgruppe C)
2Erstes reguläres Beurteilungsjahr ist:
1.
für die Beurteilungsgruppe A das Jahr 2016,
2.
für die Beurteilungsgruppe B das Jahr 2017,
3.
für die Beurteilungsgruppe C das Jahr 2018.“
4.
Nach Nr. 2.3.3.2 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:
4Abweichend von den Sätzen 2 und 3 sind im Bereich des Landesamts für Finanzen, der Immobilien Freistaat Bayern, des Bayerischen Hauptmünzamtes, der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der Staatlichen Lotterieverwaltung nach Nr. 2.3.2.2 Satz 2 zurückgestellte Beurteilungen nachzuholen, wenn die Beamtin bzw. der Beamte nach der Beförderung oder der nachgeholten Beurteilung sechs Monate Dienst geleistet hat.“
5.
Nr. 2.6.1.2 Satz 3 wird wie folgt geändert:
a)
Das Wort „sowie“ wird durch ein Komma ersetzt.
b)
Nach dem Wort „Seen“ werden die Worte „sowie der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ eingefügt.
6.
Es wird folgende neue Nr. 5 eingefügt:
„5. Bewährungsbeurteilung als Sachgebietsleitung
1Für Beamte der Besoldungsgruppe A12, die am 31. Mai eines Jahres mindestens ein Jahr als Sachgebietsleitung im Dienstzweig Allgemeine Verwaltung der Steuerverwaltung tätig waren und die in dem am 31. Mai endenden Beurteilungszeitraum nicht periodisch beurteilt werden, werden einmalig Bewährungsbeurteilungen als Sachgebietsleitung erstellt. 2Die Bewährungsbeurteilung als Sachgebietsleitung ist ab Unterzeichnung verwendbar. 3Im Übrigen gilt Nr. 4 ohne Nr. 4.2.1 entsprechend.“
7.
Die bisherigen Nrn. 5 bis 12 werden Nrn. 6 bis 13.
8.
In der neuen Nr. 6.2 wird die Angabe „Nr 5.1“ durch die Angabe „Nr. 6.1“ ersetzt.
9.
In den neuen Nrn. 6.3.3 und 7.3.4 werden jeweils im Satz 1 im Klammerzusatz die Worte „Satz 4“ durch die Worte „Satz 5“ ersetzt.
10.
In der neuen Nr. 10.5.1 wird in den Sätzen 2, 3 und 4 jeweils die Angabe „Nr. 9.1“ durch die Angabe „Nr. 10.1“ ersetzt.
11.
In der neuen Nr. 10.1 wird Satz 1 wie folgt geändert:
a)
Es wird folgende neue Nr. 2 eingefügt:
„2.
bei Auswahlverfahren für die Vergabe von Stellen als Direktorin bzw. Direktor an einer Bayerischen Spielbank.“
b)
Die bisherigen Nrn. 2 und 3 werden Nrn. 3 und 4.
12.
In der neuen Nr. 12.5 wird folgender Satz 6 angefügt:
6Im Bereich des Landesamts für Finanzen werden im Jahr 2015 die Beamten der Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 und im Jahr 2016 zusätzlich zur Beurteilungsgruppe A die Beamten der Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 beurteilt.“
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Mai 2015 in Kraft.
Lazik
Ministerialdirektor