Veröffentlichung FMBl. 2016/12 S. 238 vom 08.11.2016

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Az. 26 - P 3532 - 3/4
Durchführung der Zwischenprüfung 2017
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 8. November 2016, Az. 26 - P 3532 - 3/4
In der Zeit vom 12. bis 21. April 2017 findet die Zwischenprüfung 2017 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2016 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2016 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 11. bis 18. Juli 2017 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Art. 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist.
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2017 Folgendes bestimmt:
Zu § 35
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 5. Januar 2017 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Zu § 47 Abs. 1
Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
 
Hübner
Ministerialdirektor