Veröffentlichung FMBl. 2017/01 S. 32 vom 20.12.2016

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Az. 46-VV 2602-1/6/1
6410-F
6410-F
Bekanntgabe der Änderung
der Rahmenvereinbarung über die Benutzung
von Grundstücken und Gebäuden des Freistaats Bayern
für die Errichtung und den Betrieb von Funkstationen
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 20. Dezember 2016, Az. 46-VV 2602-1/6/1
Mit den Telekommunikationsunternehmen wurde ein Nachtrag Nr. 4 zur Rahmenvereinbarung mit Telekommunikationsunternehmen über die Benutzung von Grundstücken und Gebäuden des Freistaats Bayern für die Errichtung und den Betrieb von Funkstationen (Anlage zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei, aller Bayerischen Staatsministerien und des Bayerischen Obersten Rechnungshofes vom 13. Dezember 2002, FMBl. 2003 S. 15, StAnz. Nr. 51/52, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2014, FMBl. S. 51, geändert worden ist) vereinbart.
Die Änderung der Anlage 3 der Rahmenvereinbarung ist rückwirkend zum 1. Juli 2016 anzuwenden.
Unter Bezugnahme auf Nr. 10 der Gemeinsamen Bekanntmachung wird die Änderung der Rahmenvereinbarung nachfolgend bekannt gemacht:
Anlage 3 (Entgelt- und Entschädigungssätze) wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage (Anlage 3 – Entgelt- und Entschädigungssätze) neu gefasst.
Lazik
Ministerialdirektor

Anlage