Veröffentlichung FMBl. 2017/16 S. 528 vom 02.11.2017

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Az. 26-P 3534-3/6
Durchführung der Qualifikationsprüfung 2018
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 2. November 2017, Az. 26-P 3534-3/6
In der Zeit vom 28. Juni bis 5. Juli 2018 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2018 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2015 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2015 mit der Ausbildung begonnen haben.
Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2018 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 1. bis 8. Oktober 2018 statt.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Art. 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist.
Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 2. März 2018 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Hübner
Ministerialdirektor