Veröffentlichung FMBl. 2017/04 S. 212 vom 26.01.2017

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Az. L 2 A 0310-1/20
2030.11-F
2030.11-F
Elfte Änderung
der Allgemeinen Regelungen
des Landespersonalausschusses
im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts
Bekanntmachung
des Bayerischen Landespersonalausschusses
vom 26. Januar 2017, Az. L 2 A 0310-1/20
Abschnitt I
Die Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses über die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) vom 9. Dezember 2010 (FMBl. 2011 S. 4, StAnz. 2011 Nr. 1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. August 2016 (FMBl. S. 196, StAnz. Nr. 35) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Abschnitt I der Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a)
Die Angaben zu den Nrn. 1.1 bis 1.4 werden die Angaben zu den Nrn. 1.1 bis 1.3 und wie folgt gefasst:
„1.1
Beförderung aus nicht zu durchlaufenden Ämtern vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Beförderung
1.2
Beförderung von Ärzten und Ärztinnen in ein Amt der BesGr A 14
1.3
Beförderung von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälten und Landesanwältinnen“.
b)
Die Angabe zu Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„2.
Nicht regelmäßig zu durchlaufende Ämter“.
c)
Die Angabe zu Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3.
(weggefallen)“.
2.
Abschnitt I wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 1.2 wird aufgehoben.
b)
Die bisherige Nr. 1.1 wird Nr. 1.2.
c)
Die bisherige Nr. 1.3 wird Nr. 1.1 und wie folgt gefasst:
„1.1
Beförderung aus nicht zu durchlaufenden Ämtern vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Beförderung
Ausnahmen von Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LlbG (Beförderungsverbot vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Beförderung) werden zugelassen für die Beförderung aus Ämtern, die nach Nr. 2 dieser Allgemeinen Regelungen nicht regelmäßig zu durchlaufen sind, soweit sie nicht von der Regelung des Art. 46 BayBG betroffen sind.“
d)
Die bisherige Nr. 1.4 wird Nr. 1.3.
e)
Die Überschrift zu Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„2.
Nicht regelmäßig zu durchlaufende Ämter“.
f)
In Nr. 2.2.12 werden die Wörter „zum Rektor oder zur Rektorin“ durch die Wörter „in Ämter“ ersetzt.
g)
In Nr. 2.4.1 wird nach dem Wort „Beratungsrektorin“ die Angabe „(BesGr A 14)“ eingefügt.
h)
In Nr. 2.4.2 wird die Angabe „(BesGr A 13)“ durch die Wörter „(BesGr A 13 oder BesGr A 13 mit Amtszulage)“ ersetzt und nach dem Wort „Beratungsrektorin“ werden die Wörter „als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin beim oder bei der Ministerialbeauftragten“ gestrichen.
i)
In Nr. 2.4.5 werden im Klammerzusatz nach dem Wort „Beratungsrektorin“ die Wörter „als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin beim oder bei der Ministerialbeauftragten“ gestrichen.
j)
In Nr. 2.6 werden die Wörter „im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr und im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz“ gestrichen.
k)
In den Nrn. 2.8, 2.9, 2.14.1 und 2.14.2 werden jeweils die Wörter „das Amt“ durch die Wörter „die Ämter“ ersetzt.
l)
In Nr. 2.9 wird das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
m)
Nr. 3 wird aufgehoben.
n)
Die Nrn. 4.1.2.1 und 4.1.2.2 werden wie folgt gefasst:
„4.1.2.1
Im Geltungsbereich der FachV-btuD:
Qualifikation, erworben durch
den Abschluss eines einschlägigen technisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums,
Ableistung des Vorbereitungsdienstes und
entweder erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung für den höheren bautechnischen Dienst in Baden-Württemberg oder erfolgreiche Ablegung des Staatsexamens vor dem Oberprüfungsamt für das technische Referendariat in Bonn in einer der ZAPO/htD entsprechenden Fachrichtung.
4.1.2.2
Im Geltungsbereich der AHZAPO/hD:
Qualifikation, erworben durch Ableistung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen einer Qualifikationsprüfung in einem der Länder der Bundesrepublik Deutschland in einer der AHZAPO/hD entsprechenden Fachrichtung (Schwerpunkt).“
o)
In Nr. 4.1.3 werden in der Überschrift nach dem Wort „Gesundheit“ die Wörter „(Geltungsbereich der FachV-GesD)“ eingefügt.
p)
In Nr. 4.2.1.1 wird die Angabe „ZAPO“ durch die Wörter „Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ ersetzt.
q)
In Nr. 4.2.1.2 wird die Angabe „ZAPO“ durch die Wörter „Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ ersetzt und die Wörter „oder bei einem bundesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung“ werden gestrichen.
r)
In Nr. 4.2.2.1 wird vor dem bisherigen Wortlaut folgende Überschrift eingefügt:
„4.2.2.1
Im Geltungsbereich der FachV-Fw:“.
s)
In Nr. 4.3.1.2 werden nach dem Wort „Qualifikationsprüfung“ die Wörter „für eine Verwendung in der Sozialverwaltung“ eingefügt und nach dem Wort „Deutschland“ werden die Wörter „oder bei einem bundesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung“ gestrichen.
t)
In Nr. 4.3.2.1 wird vor dem bisherigen Wortlaut folgende Überschrift eingefügt:
„4.3.2.1
Im Geltungsbereich der FachV-Fw:“.
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Dezember 2016 in Kraft.
Dr. Sigrid Schütz-Heckl
Generalsekretärin