Veröffentlichung FMBl. 2017/06 S. 254 vom 24.02.2017

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Az. 25-P 2600-3/12
2034.1.1-F
2034.1.1-F
Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 24. Februar 2017, Az. 25-P 2600-3/12
Abschnitt  I
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. November 2015 (FMBl. S. 374, 2016 S. 19; StAnz. Nr. 48) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Die Anlagen 9 und 10 werden nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
2.
Nr. 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
2.1
In Satz 1 wird
2.1.1
die Angabe „87.000 Euro“ durch die Angabe „89.000 Euro“ und
2.1.2
die Angabe „89.000 Euro“ durch die Angabe „91.000 Euro“
ersetzt.
2.2
In Satz 2 wird
2.2.1
die Angabe „96.000 Euro“ durch die Angabe „98.000 Euro“ und
2.2.2
die Angabe „98.000 Euro“ durch die Angabe „101.000 Euro“
ersetzt.
Abschnitt  II
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Abschnitt I Nr. 2.1.2 und 2.2.2 am 1. Januar 2018 in Kraft.
Hübner
Ministerialdirektor

Anlagen