Veröffentlichung FMBl. 2017/08 S. 304 vom 12.05.2017

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Az. 55-L 9170-1/8/1
Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000;
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 12. Mai 2017, Az. 55-L 9170-1/8/1
Das Bundesland Hessen hat die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 erarbeitet und mit Schreiben vom 25. April 2017 das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 in der Zeit vom 1. Juni bis 30. Juni 2017 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Zimmer H 210 ausgelegt. Auch ist der Planentwurf im genannten Zeitraum auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (www.stmflh.bayern.de) unter Themen in der Rubrik Landesentwicklung und Heimat abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Postanschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München) bis zum 30. Juni 2017. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmflh.bayern.de).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Hübner
Ministerialdirektor