Veröffentlichung FMBl. 2018/11 S. 147 vom 05.07.2018

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Az. 25-P 2600-3/14
2034.1.1-F
2034.1.1-F
Fünfzehnte Änderung der Bekanntmachung
zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
für Landesentwicklung und Heimat
vom 5. Juli 2018,  Az. 25-P 2600-3/14
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2017 (FMBl. S. 254, StAnz. Nr. 15) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 2.2.4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„Es darf kein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinn des § 14 Abs. 2 TzBfG zu demselben Arbeitgeber bestanden haben (vgl. Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 6. Juni 2018BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 –). Ausbildungs- und Beamtenverhältnisse gelten nicht als derartige Arbeitsverhältnisse.“
2.
Die Anlage 2 erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 6. Juni 2018 in Kraft.
 
Hübner
Ministerialdirektor

Anlage