Veröffentlichung FMBl. 2018/15 S. 182 vom 26.10.2018

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Az. 26-P 3145-1/64
Ausbildungsqualifizierung für Ämter
ab der dritten Qualifikationsebene
in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 26. Oktober 2018, Az. 26-P 3145-1/64
1In den Jahren 2019 und 2020 sollen wieder Beamtinnen und Beamte, die in der ersten Qualifikationsebene eingestiegen sind und bereits die Modulare Qualifizierung oder die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene erfolgreich durchlaufen haben sowie Beamtinnen und Beamte, die in der zweiten Qualifikationsebene eingestiegen sind, zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik zugelassen werden.
2Die Ausbildungsqualifizierung richtet sich nach dem Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (§§ 29 bis 34 FachV-VI).
1.
Zulassungsvoraussetzungen
1Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung sind im Art. 37 Abs. 2 LlbG beschrieben. 2Sie müssen erst bei der Zulassungsentscheidung vor Beginn der jeweiligen Ausbildungsqualifizierung erfüllt sein. 3Die jeweilige Ernennungsbehörde prüft deshalb, welche Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildungsqualifizierung zum Zulassungszeitpunkt vorliegen.
2.
Zulassungsverfahren
In dem Zulassungsverfahren ist festzustellen, ob die Beamtin oder der Beamte nach dem allgemeinen Bildungsstand und den fachlichen Kenntnissen für die Ausbildungsqualifizierung geeignet ist.
2.1
Termin
1Das Zulassungsverfahren wird am 19. März 2019 am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern für alle Einstellungsbehörden durchgeführt. 2Eine Übernachtung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung ist nicht vorgesehen.
2.2
Gültigkeit
Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens hat Gültigkeit für die Jahre 2019 und 2020, längstens bis zum Vorliegen des Ergebnisses des nächsten Zulassungsverfahrens, das voraussichtlich im Frühjahr 2021 durchgeführt werden wird.
2.3
Anmeldebedingungen
1Beamtinnen und Beamte, die für eine Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik in Betracht kommen, können sich auf dem Dienstweg bei der jeweils zuständigen Ernennungsbehörde bis 11. Januar 2019 melden. 2Mit ihrer Zustimmung können sie auch von ihren Dienstvorgesetzten vorgeschlagen werden. 3Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren 2019 ist ausgeschlossen, wer bereits dreimal an einem entsprechenden Zulassungsverfahren teilgenommen hat (§ 31 Abs. 2 FachV-VI). 4Die Ernennungsbehörden melden bis 30. Januar 2019 die jeweiligen Anmeldungen gesammelt dem Prüfungsamt am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung zur Teilnahme am Zulassungsverfahren unter folgender Adresse:
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
– Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung –
Prüfungsamt
Wirthstr. 51
95028 Hof
5Hierfür ist das auf der Homepage der Hochschule für den öffentlichen Dienst eingestellte Formblatt zu verwenden (www.aiv.hfoed.de Fachstudium Diplomverwaltungsinformatik (FH) Bewerbung Ausbildungsqualifizierung).
6Anträge auf Nachteilsausgleich nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind dem Prüfungsamt spätestens bis zum 11. Februar 2019 vorzulegen.
2.4
Inhalt und Ablauf des Zulassungsverfahrens
1Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zulassungsverfahren haben unter Aufsicht folgende schriftliche Aufgaben (Arbeitszeit insgesamt drei Zeitstunden) zu bearbeiten:
1.
Eine Aufgabe, mit der Grundkenntnisse in Englisch sowie die Fähigkeit zum logischen Denken geprüft werden, und
2.
eine Aufgabe aus dem Bereich der Mathematik.
2Eventuell für das Zulassungsverfahren zugelassene Hilfsmittel werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der Ladung mitgeteilt.
2.5
Ergebnis des Zulassungsverfahrens
1Das Zulassungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens die Endpunktzahl „fünf“ erreicht wird. 2Zur Bildung der Endpunktzahl ist die Aufgabe Nr. 1 einfach und die Aufgabe Nr. 2 zweifach zu zählen. 3Die Summe der Einzelpunktzahlen geteilt durch drei ergibt die Endpunktzahl.
2.6
Rangliste
1Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, erstellt das Prüfungsamt auf Grundlage der ermittelten Endpunktzahlen eine Rangliste. 2Bei gleicher Endpunktzahl entscheidet die Bewertung der Aufgabe Nr. 2; Teilnehmende mit gleicher Endpunktzahl sowie gleicher Bewertung der Aufgabe Nr. 2 erhalten den gleichen Rang. 3Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die jeweiligen Ernennungsbehörden erhalten eine schriftliche Mitteilung über das erzielte Ergebnis und gegebenenfalls über den Ranglistenplatz.
3.
Auswahl der Beamtinnen und Beamten, die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden
Über die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung entscheidet unbeschadet der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen die jeweilige oberste Dienstbehörde oder die gegebenenfalls zuständige Ernennungsbehörde nach Bedarf und Rangliste.
4.
Qualifikationserwerb für den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik bei einem Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
Die jeweils zuständige Ernennungsbehörde stellt den Erwerb der Qualifikation für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik bei einem Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene gemäß § 2 FachV-VI fest.

Hübner
Ministerialdirektor