Veröffentlichung FMBl. 2018/17 S. 225 vom 08.11.2018

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Az. 26-P 3532-2/6
Durchführung der Zwischenprüfung 2019
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 8. November 2018, Az. 26-P 3532-2/6
 
In der Zeit vom 15. bis 24. April 2019 findet die Zwischenprüfung 2019 für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2018 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2018 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 11. bis 18. Juli 2019 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die durch § 2 der Verordnung vom 4. Dezember 2017 (GVBl. 2018 S. 14) geändert worden ist, sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222) geändert worden ist.
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2019 Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
Privatrecht,
Arbeitsrecht,
Wirtschaftswissenschaften
zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 15. Februar 2019 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
Hübner
Ministerialdirektor