Veröffentlichung JMBl. 2009/06 S. 91 vom 24.08.2009

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I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 5, 6 und 7 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 3)
in München
2.
Richter an den Oberlandesgerichten (Besoldungsgruppe R 2)
in München und Nürnberg
Es wird gebeten, den Bewerbungen für Richter am Oberlandesgericht München eine Erklärung beizufügen, ob sich die Bewerbung auf eine Verwendung in München und Augsburg bezieht oder auf einen der beiden Orte beschränkt
3.
Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.
4.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten (Besoldungsgruppe R 2)
in Deggendorf, München I und Nürnberg-Fürth
5.
Direktor des Amtsgerichts (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Freyung
6.
Leitende Oberstaatsanwälte (Besoldungsgruppe R 3)
in Bamberg und Coburg
7.
Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften (Besoldungsgruppe R 2)
in Landshut und München I
8.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in München I und Traunstein.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
 
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
 
Bewerbungsfrist: 18. September 2009.
 
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stelle entgegensehen:
 
Geschäftsleiter bei dem Landgericht Aschaffenburg in Besoldungsgruppe A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 15. Diese Stelle ermöglicht den Aufstieg in den höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 sowie Versetzungsbewerber der Besoldungsgruppe A 14.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer schwerbehinderten Bewerberin/einem schwerbehinderten Bewerber geeignet; diese/r wird bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Hinsichtlich des Anforderungsprofi ls der ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen.
 
Bewerbungsfrist: 18. September 2009.