Veröffentlichung JMBl. 2009/08 S. 115 vom 21.10.2009

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Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 53ed4b940eac21003bf477e85227877c6404166d23b8d962e318e5b4c781ce7d

 

Einstellungen in den Notardienst
 
 
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2009/1 voraussichtlich bis zu sechs Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Es werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem Prüfungsjahrgang 2009/1 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in den Anwärterdienst übernommen. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
 
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 23. Dezember 2009 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu richten.