Veröffentlichung JMBl. 2010/02 S. 22 vom 30.03.2010

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I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 4 und 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
 
in Nürnberg
 
 
2.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in München
 
 
3.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in Ansbach, Augsburg und Schweinfurt
 
 
4.
Direktoren der Amtsgerichte
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in Bad Neustadt a. d. Saale und Haßfurt
 
 
5.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in München
 
 
6.
Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in München I
 
 
7.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
 
in Ingolstadt und Würzburg.
 
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
 
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
 
Bewerbungsfrist: 22. April 2010.
 
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegensehen:
 
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Passau in Besoldungsgruppe A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 14. Diese Stelle ermöglicht den Aufstieg in den höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die mindestens der Besoldungsgruppe A 12 angehören, denen in der letzten periodischen Beurteilung die Aufstiegseignung zuerkannt wurde und bei denen die Bereitschaft zum Aufstieg besteht.
 
2.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Memmingen in Besoldungsgruppe A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 12. Zur Geschäftsaufgabe gehört auch die Tätigkeit als Gruppenleiter. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Besoldungsgruppen A 10 und A 11.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Bewerber geeignet; dieser wird bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen. Die in Nr. 2 ausgeschriebene Stelle kann auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
 
Bewerbungsfrist: 22. April 2010.
 
 
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
 
Frei werdende Notarstellen:
Kulmbach
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Juni 2010
Notar Wilfried Schwarzer
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Markus Allstadt)
 
 
Hengersberg
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Juli 2010
Notar Jochen Stelzer)
 
 
Rothenburg o. d. Tauber
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Juli 2010
Notar Dr. Marcus Bergerhoff)
 
 
Straubing
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Juli 2010
Notar Konrad Lautner
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Florian Satzl)
 
 
Landsberg a. Lech
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. August 2010
Notar Dr. Wolfgang Walter
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit dem zukünftigen Inhaber der im
Justizministerialblatt vom 2. Februar 2010 ausgeschriebenen Notarstelle, bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Markus Riemenschneider)
 
 
München
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Oktober 2010
Notar Dr. Hans-Rainer Gebhard
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Hans-Peter Rüth)
 
 
Starnberg
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Januar 2011
Notar Dr. Klaus-Jürgen Ohler
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Nikolaus Klöcker)
 
 
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
 
·
1. Juli 2010 (Notarstellen in Hengersberg und Rothenburg o. d. Tauber),
·
1. August 2010 (Notarstellen in Kulmbach, Straubing und Landsberg a. Lech)
·
1. Oktober 2010 (Notarstelle in München) bzw.
·
1. Januar 2011 (Notarstelle in Starnberg)
 
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
 
Die Bewerber um die Notarstellen in Kulmbach, Straubing, Landsberg a. Lech, München und Starnberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
 
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
 
Die Bewerber um die Notarstelle in Kulmbach werden darauf hingewiesen, dass zum vorstehend genannten Besetzungszeitpunkt voraussichtlich die benachbarte Notarstelle Stadtsteinach eingezogen und der Amtsbereich der Notarstelle Stadtsteinach vollständig dem Amtsbereich der Notarstellen in Kulmbach zugeordnet wird. Den Inhabern der Notarstellen in Kulmbach wird die Unterhaltung einer weiteren Geschäftsstelle in Stadtsteinach auferlegt werden (§ 10 Abs. 4 BNotO).
 
Die Bewerber um die Notarstellen in Landsberg a. Lech und München werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
 
Bewerbungsfrist: 29. April 2010.
 
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.