Stellenausschreibungen
- I.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2 bis 4 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
- 1.
- Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Augsburg, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Traunstein
- 2.
- Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Regensburg
- 3.
- Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Straubing
- 4.
- Direktoren der Amtsgerichte
(Besoldungsgruppe R 2)
in Tirschenreuth und Wunsiedel
- 5.
- Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaftene
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Hof, Landshut und Nürnberg-Fürth
Die Stelle in Landshut kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungsfrist: 6. September 2010.
- II.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegensehen:
- 1.
- Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Coburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Die Stelle ermöglicht den Aufstieg in den höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der BesGr. A 12 sowie Versetzungsbewerber der BesGrn. A 13 und A 14.
- 2.
- Bezirksrevisor bei dem Amtsgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
- 3.
- Bezirksrevisor bei dem Landgericht Coburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der BesGr. A 11.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen. Die in Nrn. 2 und 3 ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 6. September 2010.