Veröffentlichung JMBl. 2010/06 S. 96 vom 05.08.2010

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Stellenausschreibungen
 

 
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2 bis 4 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in Augsburg, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Traunstein
 
 
2.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
 
in Regensburg
 
 
3.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
 
in Straubing
 
 
4.
Direktoren der Amtsgerichte
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in Tirschenreuth und Wunsiedel
 
 
5.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaftene
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
 
in Hof, Landshut und Nürnberg-Fürth
 
 
Die Stelle in Landshut kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
 
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
 
Bewerbungsfrist: 6. September 2010.
 
 
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegensehen:
 
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Coburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Die Stelle ermöglicht den Aufstieg in den höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der BesGr. A 12 sowie Versetzungsbewerber der BesGrn. A 13 und A 14.
 
2.
Bezirksrevisor bei dem Amtsgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
 
3.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Coburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der BesGr. A 11.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen. Die in Nrn. 2 und 3 ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
 
Bewerbungsfrist: 6. September 2010.