Veröffentlichung JMBl. 2010/09 S. 167 vom 16.12.2010

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I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 2 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in Bamberg
 
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.
 
2.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
 
in Erlangen
 
 
3.
Richter am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
 
in Augsburg, Fürth, München, Nürnberg und Schweinfurt
 
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
 
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
 
 
Bewerbungsfrist: 12. Januar 2011.
 
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegensehen:
 
1.
Geschäftsleiter bei dem Landgericht Ansbach in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
 
2.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters und Gruppenleiter bei dem Landgericht München II in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse im Personalbereich, insbesondere im Beamten- und Tarifrecht.
 
3.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
 
4.
Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger der BesGrn. A 10 und A 11.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl S. 13) Bezug genommen. Die in Nrn. 2 bis 4 ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
 
Bewerbungsfrist: 12. Januar 2011.
 
 
 
 
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
 
Frei werdende Notarstellen:
 
 
Wertingen
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Mai 2011
Notar Michael Senft)
 
 
Alzenau
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Juni 2011
Notar Richard Brückner
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Sebastian Bleifuß)
 
 
Lauf a. d. Pegnitz
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. Juni 2011
Notar Norbert Scheckenhofer)
 
 
München
(derzeitiger Inhaber:
frei ab 1. August 2011
Notar Prof. Dr. Karl Winkler)
 
 
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
 
·
1. Mai 2011 (Notarstelle in Wertingen)
·
1. Juni 2011 (Notarstellen in Alzenau und Lauf a. d. Pegnitz) bzw.
·
1. August 2011 (Notarstelle in München)
 
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
 
Die Bewerber um die Notarstelle in Alzenau haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
 
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
 
Die Bewerber um die Notarstellen in Wertingen, Alzenau, Lauf a. d. Pegnitz und München werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
 
Bewerbungsfrist: 20. Januar 2011.
 
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.