Veröffentlichung JMBl. 2012/10 S. 120 vom 18.09.2012

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Az.: 2300 - V - 8210/12
2030.3.3-J
2030.3.3-J
Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und
Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule
für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern,
Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der
Bayerischen Justizschule Pegnitz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 18. September 2012  Az.: 2300 - V - 8210/12
 
1.
Einleitung
1Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlichen Lehrkräfte kommt wesentliche Bedeutung zu. 2Als Dozentinnen / Dozenten oder hauptamtliche Lehrkräfte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz sollen deshalb nur Personen eingesetzt werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. 3Die vielfältigen und sich laufend ändernden Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften können nur mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften bewältigt werden. 4Um eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, bedarf es hoch motivierter, engagierter und bestens qualifizierter Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlicher Lehrkräfte. 5Die nachfolgenden Anforderungen werden, ohne erschöpfend zu sein, als Grundlage für entsprechende Personalentscheidungen herangezogen.
2.
Anforderungen im Einzelnen
2.1
Allgemeine Voraussetzungen:
  • hohe Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die innere Motivation zur Vermittlung dieser Haltung
  • Freude am Lehren
  • Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen in der Justiz
  • Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben
  • Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
  • besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung
  • Fortbildungsstreben
  • Erfahrungen in der Lehrtätigkeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten
2.2
Fachkompetenz:
  • umfangreiche Fachkenntnisse in allen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • soweit inhaltlich Gegenstand der Ausbildung Kenntnisse
    o  in den justizspezifischen EDV-Anwendungen
    o  in der organisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe
  • didaktische und methodische Kenntnisse und die Bereitschaft, sich diese anzueignen und sich ständig hierin fortzubilden
2.3
Soziale und persönliche Kompetenz:
  • Kommunikationsfähigkeit
  • gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Fähigkeit zum Wissenstransfer sowie pädagogische Befähigung
  • Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
  • Kritikfähigkeit
  • Empathie
  • Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
  • Selbstdisziplin, Fähigkeit zum Selbstmanagement
  • Innovationsfähigkeit und Flexibilität
3.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.