Veröffentlichung JMBl. 2013/04 S. 34 vom 17.04.2013

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Az.: B II 2 - G5/13-3
319-J
319-J
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland
in strafrechtlichen Angelegenheiten
(RiVASt)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 17. April 2013  Az.: B II 2 - G5/13-3
 
1.
Einführung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
1.1
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben eine Neufassung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) erstellt. Die Staatsregierung hat den Erlass der Richtlinien am 17. April 2013 beschlossen. Diese werden für den Freistaat Bayern am 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt.
1.2
Von der Wiedergabe der Richtlinien wird im Hinblick auf die Bekanntmachung des Bundes zur Neufassung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) vom 5. Dezember 2012 (BAnz AT 19.12.2012 B2), die in der Datenbank BAYERN RECHT abgerufen werden kann, gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Alternative 1 der Veröffentlichungs-Bekanntmachung abgesehen.
2.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2.1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.
2.2
Die Bekanntmachung der Staatsregierung über die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) vom 25. November 2008 (AllMBl S. 820, JMBl 2009 S. 2, StAnz Nr. 49 und Beilage) tritt mit Ablauf des 31. Mai 2013 außer Kraft.
 
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer