Veröffentlichung JMBl. 2013/05 S. 45 vom 20.06.2013

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2 und 5 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind
2.
Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 4)
in Kempten (Allgäu)
3.
Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Traunstein
4.
Vorsitzender Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Augsburg
5.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Günzburg
6.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
7.
Oberstaatsanwälte als ständige Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwälte
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Ansbach, Landshut und Weiden i. d. OPf.
8.
Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in München I
9.
Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in München II, Nürnberg-Fürth und Würzburg
10.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Coburg, Hof, Landshut und Nürnberg-Fürth.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungsfrist: 11. Juli 2013.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Rechtspfleger der BesGrn. A 10 und A 11.
2.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
3.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Weiden i. d. OPf. in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom (JMBl S. 53) Bezug genommen. Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 11. Juli 2013.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstelle:
Nürnberg
frei seit 1. April 2013 
(bisheriger Inhaber: Notar Dr. Jörg Budnick
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notarin Susanne Pöllmann-Budnick)
Frei werdende Notarstellen:
Burgkunstadt
frei ab 1. Juli 2013
(derzeitiger Inhaber: Notar Michael Müller)
Pappenheim
frei ab 1. Juli 2013
(derzeitiger Inhaber: Notar Rolf Metzger)
Neuburg a. d. Donau
frei ab 1. November 2013
(derzeitiger Inhaber: Notar Heinz Walter
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notarin Dr. Natascha Krist)
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

1. Oktober 2013 (Notarstellen in Burgkunstadt und Pappenheim)
1. November 2013 (Notarstellen in Nürnberg und Neuburg a. d. Donau)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstellen in Nürnberg und Neuburg a. d. Donau haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstellen in Nürnberg und Neuburg a. d. Donau werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 17. Juli 2013.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.