Veröffentlichung JMBl. 2013/07 S. 94 vom 06.08.2013

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): ad59b4d6db4acc512b0fd6ae73e9c4c4d464487c3c81ca39b34cf9feb2740554

 

Az.: D1b - 2344 - I - 2511/2010
3101-J
3101-J
Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 6. August 2013 Az.: D1b - 2344 - I - 2511/2010
 
1.
Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVGA wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.
 
2.
Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.