Veröffentlichung JMBl. 2014/10 S. 163 vom 17.12.2014

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Stellenausschreibungen
 
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 3 und 7 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Traunstein und Würzburg
2.
Vizepräsident des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Augsburg
3.
Direktoren der Amtsgerichte
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Forchheim und Fürstenfeldbruck
4.
Richter an den Amtsgerichten als ständige Vertreter der Direktoren dieser Gerichte
(Besoldungsgruppe R 2)
in Aichach und Deggendorf
5.
Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Kempten (Allgäu)
6.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
7.
Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 4)
in Würzburg
8.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Bamberg, Schweinfurt und Nürnberg-Fürth
 
Die Stelle in Nürnberg-Fürth kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III. Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl S. 183).
Bewerbungsfrist: 8. Januar 2015.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
3.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
4.
Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
5.
Herausgehobener Sachbearbeiter und Leiter des Sachgebiets „Führung, Gesundheit und Personalentwicklung“ (einschließlich Personalangelegenheiten der Führungskräfte im nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienst) bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Geschäftsaufgabe gehören auch die Koordination indiv class="BY-Standard" idueller Beratung (Coaching, Mediation, psychosoziale Beratung) sowie eigene Beratungstätigkeiten (insbesondere Coaching, Mediation). Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 11, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht, mit mehrjähriger Erfahrung als Führungskraft und / oder Personalsachbearbeiter sowie mit praxiserprobten Kenntnissen in der Beratung (Coaching, Mediation) aufgrund zertifizierter Qualifikationen als Coach und Mediator sowie im Gesundheitsmanagement. Wünschenswert ist der Abschluss eines Hochschulstudiums im Studiengang Psychologie. Die Bereitschaft zur Reisetätigkeit wird vorausgesetzt.
6.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
7.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
8.
Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Freising in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister der BesGrn. A 6 und A 6 mit Amtszulage, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
9.
Stellvertretender Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Weiden i. d. OPf. in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister der BesGrn. A 6 und A 6 mit Amtszulage, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 7 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl S. 147) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 8. Januar 2015.
 
III.
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – Fachbereich Rechtspflege – sieht Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um den Dienstposten einer/eines hauptamtlichen Dozentin/Dozenten aus dem Rechtspflegerdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – Fachbereich Rechtspflege – in Starnberg entgegen. Der Dienstposten ist ab dem 1. März 2015 zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere
die Konzeption und vollständige Durchführung von Lehrveranstaltungen am Fachbereich Rechtspflege in Starnberg sowie
die Konzeption und Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen überwiegend für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. September 2012 (JMBl S. 120) Bezug genommen.
Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Der ausgeschriebene Dienstposten ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Der Dienstposten kann auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden.
Die Bewerbung ist unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen sowie unter Beifügung einer Einverständniserklärung zur Einsicht in die bei der Justiz geführten Personalakten an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, Josef-Sigl-Str. 4, 82319 Starnberg, zu richten.
Bewerbungsfrist: 8. Januar 2015.
 
IV.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Frei werdende Notarstellen:
Neu-Ulm
frei ab 1. Januar 2015
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Ulrich Feierlein
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Jörg Munzig)
Bad Reichenhall
frei ab 1. April 2015
(derzeitiger Inhaber:
Notar Armin Büschel)
Bischofsheim a. d. Rhön
frei ab 1. April 2015
(derzeitiger Inhaber:
Notar Hans-Frieder Koch)
Rain a. Lech
frei ab 1. Mai 2015
(derzeitiger Inhaber:
Notar Wolfgang Olshausen)
Landshut
frei ab 1. Juni 2015
(derzeitiger Inhaber:
Notar Peter Suttner
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Michael Trautner)
Nürnberg
frei ab 1. Juni 2015
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Ernst Wahl
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notar Dr. Axel Adrian)
 
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
1. April 2015 (Notarstellen in Bad Reichenhall und Bischofsheim a. d. Rhön)
1. Mai 2015 (Notarstellen in Neu-Ulm und Rain a. Lech)
1. Juni 2015 (Notarstellen in Landshut und Nürnberg)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstellen in Neu-Ulm, Landshut und Nürnberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstellen in Rain a. Lech und Nürnberg werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 27. Januar 2015.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.