Veröffentlichung JMBl. 2014/06 S. 78 vom 17.06.2014

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Az.: G2 - 1031 - IX - 8128/2013
2038.3.3-J
2038.3.3-J
Änderung des Konzepts des Bayerischen Staatsministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz zur Regelung der modularen
Qualifizierung in der Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 17. Juni 2014   Az.: G2 - 1031 - IX - 8128/2013
 
1.
Das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Regelung der modularen Qualifizierung in der Justiz (VV-QV-J) vom 15. März 2012 (JMBl S. 31) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.2
In Nr. 1.1 Satz 1 werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.3
In Nr. 1.2 Satz 1 werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.4
Nr. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
1Beamtinnen und Beamte, für die Art. 70 Abs. 4 Satz 4 LlbG anwendbar ist und die einen Dienstposten innehaben, der eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 oder A 13 ermöglicht, absolvieren zur Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 die Maßnahme „Rechtsanwendung in der Verwaltungspraxis“ aus der Übersicht 2; die Maßnahme wird durch die Bescheinigung der vollständigen und erfolgreichen Teilnahme abgeschlossen (§ 14 Abs. 3 QV-J).“
1.5
Die Übersichten 1 bis 3 erhalten die aus der Anlage zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 16. Juli 2014 in Kraft.

Anlage