Veröffentlichung JMBl. 2014/07 S. 133 vom 20.08.2014

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 3 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in Bamberg
2.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.
3.
Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 4)
in Würzburg
4.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
5.
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg-Fürth
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III. Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl S. 183).
Bewerbungsfrist: 18. September 2014.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Laufen in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
2.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Geschäftsaufgabe gehören auch die Koordination der Tätigkeiten aller IT-Mitarbeiter einschließlich Vertretungsregelungen, Serververwaltung, Aktualisierung der Hardware (hardware refresh), Ordnerverwaltung für Personaldaten sowie Verwaltung der Portal- und Webplattformen des Amtsgerichts. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
3.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Regensburg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
4.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Fürth in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Zur Geschäftsaufgabe gehört auch die Tätigkeit als Gruppenleiter.
5.
Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Aschaffenburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 5 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl 2009, S. 13) Bezug genommen. Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 18. September 2014.
III.
Bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, bei den Oberlandesgerichten München, Nürnberg und Bamberg sowie bei den Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg sind mit Wirkung vom 1. Dezember 2014
Gleichstellungsbeauftragte
zu bestellen.
Entsprechenden Bewerbungen von Bediensteten aus dem jeweiligen Geschäftsbereich wird bis
16. September 2014
entgegengesehen. Diese sind jeweils zu richten an das Bayerische Staatsministerium der Justiz, an die Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg oder die Herren Generalstaatsanwälte in München, Nürnberg und Bamberg und auf dem Dienstweg vorzulegen.
IV.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstelle: 
Lauf a. d. Pegnitz
frei seit 1. Juli 2014
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Michael Reindl
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notar Dr. Thomas Lindner)
frei werdende Notarstellen: 
Moosburg a. d. Isar
frei ab 1. September 2014 
(derzeitige Inhaberin:
Notarin Birgit Birnstiel)
Traunstein
frei ab 1. Dezember 2014 
(derzeitiger Inhaber:
Notar Manfred Haselbeck)
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
1. Dezember 2014 (Notarstellen in Moosburg a. d. Isar und Traunstein)
1. Januar 2015 (Notarstelle in Lauf a. d. Pegnitz)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstelle in Lauf a. d. Pegnitz haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstellen in Lauf a. d. Pegnitz und Traunstein werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 16. September 2014.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.