Veröffentlichung JMBl. 2014/08 S. 139 vom 17.09.2014

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Stellenausschreibungen
 
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 5 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
Voraussetzung für die Übertragung der Stelle ist die Bereitschaft für eine Verwendung in Augsburg.
 
2.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
Es wird gebeten, den Bewerbungen eine Erklärung beizufügen, ob sich die Bewerbung auf eine Verwendung in München und Augsburg bezieht oder auf einen der beiden Orte beschränkt.
 
3.
Vizepräsidenten der Landgerichte
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Deggendorf und Würzburg
 
4.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I und Augsburg
Die Stelle am Landgericht Augsburg kann ausschließlich mit einer Richterin oder einem Richter besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
 
5.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Landau a. d. Isar
 
6.
Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Kempten (Allgäu)
 
7.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
 
8.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Coburg
 
9.
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I
 
10.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Aschaffenburg, Bayreuth, Coburg, Kempten (Allgäu), München I und Traunstein
 
Bei der Stelle in Bayreuth wird die Bereitschaft vorausgesetzt, im Abordnungswege bis auf Weiteres bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in der dort zu errichtenden Cybercrime-Zentralstelle Dienst zu leisten. Vertiefte Kenntnisse im IT-Bereich werden erwartet.
 
Die Stelle in Traunstein kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
 
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl S. 183).
 
Bewerbungsfrist: 10. Oktober 2014.
 
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
 
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
2.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Rosenheim in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
 
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
 
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl S. 130) Bezug genommen. Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
 
Bewerbungsfrist: 10. Oktober 2014.
 
 
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
 
Freie Notarstelle:
Mühldorf a. Inn
frei seit
1. September 2014
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Andreas Nachreiner
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notar Hannes Weishäupl)
 
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um die ausgeschriebene Notarstelle bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notar-assessoren entgegengesehen, die zum 1.  Februar 2015 eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
 
Die Bewerber um die Notarstelle in Mühldorf a. Inn haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
 
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
 
Die Bewerber um die Notarstelle in Mühldorf a. Inn werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
 
Bewerbungsfrist: 13. Oktober 2014.
 
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.