Veröffentlichung JMBl. 2015/10 S. 122 vom 19.11.2015

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 2f36e65e30f76fa28a9fd454e7010363930bce5f3b69c77c684e3662007bf9fe

 

Az.: G1 - 2327 - IX - 8974/2015
2038.3.3.4-J
2038.3.3.4-J
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung
für die Anstellungsprüfung für den mittleren Justizdienst
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
– Landesjustizprüfungsamt –
vom 19. November 2015 Az.: G1 - 2327 - IX - 8974/2015
1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Anstellungsprüfung für den mittleren Justizdienst vom 18. August 2003 (JMBl. S. 182), geändert durch Bekanntmachung vom 3. April 2007 (JMBl. S. 46), wird wie folgt geändert:
1.1
Die Überschrift der Bekanntmachung wird wie folgt gefasst:
„Hilfsmittel für die Justizfachwirtprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung JFW)“.
1.2
Abschnitt I wird wie folgt geändert:
1.2.1
Die Wörter „Anstellungsprüfung für den mittleren Justizdienst“ werden durch das Wort „Justizfachwirtprüfung“ ersetzt.
1.2.2
In Nr. 5 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen.
1.3
Abschnitt IV wird wie folgt gefasst:
„1.
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
2.
Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zugelassenen Hilfsmitteln beigegeben werden.
3.
Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese ausschließlich Gesetzesbezeichnungen und Verweise auf Vorschriften (Zahlenhinweise) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2017 in Kraft. Sie gilt erstmals für die Justizfachwirtprüfung 2018.