Veröffentlichung JMBl. 2016/01 S. 2 vom 21.12.2015

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 07fa763bd935d3b3d9440104cf8b9d1002037c79746557ec13085a90aa1ec01a

 

Az.: B3 - 1454 - VI - 12159/2015
3003.3-J
3003.3-J
Änderung der Aktenordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 21. Dezember 2015 Az.: B3 - 1454 - VI - 12159/2015
 
1.
Die Aktenordnung (AktO) für die Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1983 (JMBl. 1984 S. 13), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. November 2014 (JMBl. S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Es werden folgende Sätze 9 und 10 eingefügt:
9Auf Anordnung der Behördenleitung kann der Akte in Jugendverfahren und − soweit vorhanden − dem Vollstreckungsheft ein Blatt vorgeheftet werden, auf welchem die Erledigung der nach der MiStra bzw. der für das Bundeszentralregister zu fertigenden Mitteilungen unter Angabe der jeweiligen Blattzahl für jeden Verurteilten vermerkt ist. 10Entsprechende Mitteilungen können im Fachverfahren besonders kenntlich gemacht werden.“
1.1.2
Die bisherigen Sätze 9 und 10 werden Sätze 11 und 12.
1.2
§ 24 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
3Hierunter fällt auch das Schriftgut zu unternehmensrechtlichen Verfahren nach §§ 375, 402 bis 409 FamFG.“
1.2.2
Abs. 3 wird wie folgt geändert:
1.2.2.1
Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
1.2.2.2
Es wird folgender Satz 2 angefügt:
2Dies gilt auch für unternehmensrechtliche Verfahren nach §§ 375, 402 bis 409 FamFG.“
1.3
In § 25 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 2356 Abs. 2 BGB“ durch die Angabe „§ 352 Abs. 3 Satz 3 FamFG und § 36 Abs. 2 IntErbRVG“ ersetzt.
1.4
In § 42 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „§§ 109, 138 Abs. 2 StVollzG“ durch die Angabe „§§ 109, 119a, 138 Abs. 2 StVollzG“ ersetzt.
1.5
Die Anlage II wird wie folgt geändert:
1.5.1
In den Erläuterungen zu Liste 35 wird in Nr. 3 Satz 3 die Angabe „§ 18 Abs. 2 Satz 3“ durch die Angabe „§ 18 Abs. 2 Satz 4“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.