Veröffentlichung JMBl. 2016/03 S. 22 vom 29.03.2016

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2, 5 und 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
2.
Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 4)
in Aschaffenburg
3.
Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Passau
4.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Ansbach, Regensburg und Traunstein
5.
Präsident des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 4)
in Nürnberg
6.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Lichtenfels
7.
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg-Fürth
8.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Nürnberg-Fürth und Regensburg.
Frauen Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2010 JMBl. S. 16).
Bewerbungsfrist: 19. April 2016.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Stellvertretender Leiter der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 11, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht. Vorausgesetzt wird eine mehrjährige Tätigkeit als hauptamtliche Lehrkraft an der Bayerischen Justizakademie oder als hauptamtlicher Ausbildungsleiter für die Justizfachwirt-, Gerichtsvollzieher- oder Justizwachtmeisterausbildung.
2.
Gruppenleiter bei dem Landgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
3.
Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Würzburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Dienstsitz ist alternativ bei dem Landgericht Schweinfurt möglich.
4.
Organisationsberater bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Erwartet werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Organisationslehre oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen.
5.
Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
6.
Stellvertretender Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Coburg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird darüber hinaus auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. September 2012 (JMBl. S. 120, ber. 2013 S. 27) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009, S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils und des Aufgabenkreises der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23. März 2012 (JMBl. S. 43) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 5 und 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 19. April 2016.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Frei werdende Notarstellen:
Herzogenaurach
frei seit 1. April 2016
(derzeitiger Inhaber:
Notar Markus Kühnlein)
Rosenheim
frei ab 1. Juli 2016
(derzeitiger Inhaber:
Notar Lothar Walter Lederer)
Augsburg
frei ab 1. August 2016
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Erkki Bernhard
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notar Dr. Manuel Straßer)
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notar-assessoren entgegengesehen, die zum
 1. Juli 2016 (Notarstellen in Herzogenaurach und Rosenheim)
 1. August 2016 (Notarstelle in Augsburg)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstelle in Augsburg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Bewerbungsfrist: 27. April 2016.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.