Veröffentlichung JMBl. 2016/05 S. 35 vom 25.06.2016

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): ab1c7a6fcee6971ee6ecda0b4aece9480add6b227a572d0d43a2b8e821fa4128

 

Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 4 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in Nürnberg
2.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I, Landshut und Coburg
3.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Lindau (Bodensee)
4.
Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Mühldorf a. Inn
5.
Richter an den Amtsgerichten als weitere aufsichtführende Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in München und Hersbruck
6.
Oberstaatsanwälte bei den Generalstaatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in München und Nürnberg
7.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Passau
8.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Ansbach und Landshut.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2010 JMBl. S. 16).
Bewerbungsfrist: 15. Juli 2016.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
 
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
 
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Altötting in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
2.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Viechtach in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
3.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Zu den Dienstaufgaben gehören insbesondere die Mitarbeit in Personalangelegenheiten der Beamten. Vorausgesetzt werden diesbezüglich vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse einschließlich der gängigen EDV-Anwendungen.
4.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Landgericht München I in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zur Geschäftsaufgabe gehören die Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem Haushalts- und Kassenwesen, der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Arbeitsschutz, Dolmetscherangelegenheiten sowie die Bearbeitung von sonstigen Verwaltungsaufgaben. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse in der Justizverwaltung, insbesondere im Haushaltsrecht und den einschlägigen Arbeitssicherheitsvorschriften.
5.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Würzburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
6.
Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Regensburg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 5 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 6 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 15. Juli 2016.